Die Reklamation...


Fa.
Kopiercenter
Herrn R. Lang
Güterbahnhof 1
88046 Friedrichshafen


Abi-Zeitung: Reklamation aufgrund mangelhafter Warenlieferung


Sehr geehrter Herr Lang!

Nach Abholung der ersten 5 Exemplare der von Ihnen hergestellten Abi-Zeitung für das Karl-Maybach-Gymnasium stellen wir folgende Mängel fest und reklamieren deshalb:

1. Der vertraglich zugesicherte Offset-Druck wurde von Ihrer Seite nicht erfüllt. Entgegen Ihrer uns zugesicherten Offset-Qualitäts-Eigenschaften weisen die vorliegenden Exemplare alle Merkmale eines billigen Druckverfahrens oder einer Fotokopie auf. Dies wurde uns auch von Fachleuten bestätigt.
2. Die Seiten weisen deutliche Mängel auf: Extreme Helligkeitsunterschiede, Durchschlag der Rückseite, Flecken, Fotos bis zur Unkenntlichkeit, Satzspiegel nicht eingehalten, manche Seiten nicht eingebunden, Abstände unterschiedlich, manche Seiten fehlen, manche Seiten sind doppelt vorhanden.
3. Ihr zugesicherter Liefertermin von 14 Tagen nach Abgabe der Vorlagen wäre der 29.5.97
gewesen. Tatsächlich lieferten Sie erst am heutigen Tag.

Die von uns gelieferten Vorlagen entsprachen exakt Ihren Anforderungen. Aufgrund der obigen Mängelliste fordern wir von Ihnen umgehend die Lieferung einwandfreier Ware. Dazu setzen wir Ihnen eine Frist bis Montag, 16.6.97, 7.00 Uhr.
Wegen der Terminüberschreitung haben wir mit Schadensersatzforderungen der Inserenten zu rechnen, die wir Ihnen in Rechnung stellen werden. Außerdem müssen wir mit Mindereinnahmen in Höhe von 1.400 DM durch verspäteten Verkauf von 200 Exemplaren rechnen, die wir Ihnen anlasten.
Sollten Sie bis zum Montag keine einwandfreie Ware liefern, verlangen wir von Ihnen die bereits gezahlte Anzahlung in Höhe von 3.770 DM zurück und behalten uns vor, die Ware bei einer anderen Firma zu Ihren Lasten herstellen zu lassen.

Wir hoffen sehr, daß Sie diese Angelegenheit in unserem Sinne regeln werden. Wir erwarten umgehend Ihre schriftliche Stellungnahme bis Dienstag, 10. Juni 1997 an folgende Faxnummer: 07541 / 2xxxx, ansonsten gehen wir davon aus, daß Sie eine anwaltliche Regelung anstreben.

Mit freundlichen Grüßen